Wissenswertes
Egal ob am Schreibtisch, in der Produktion oder im Lager – Massagen am Arbeitsplatz erfreuen sich bei allen Mitarbeitenden größter Beliebtheit.
Massagen sind wahre Allrounder und können nicht nur dabei helfen körperliche Beschwerden wie Rückenschmerzen durch zu langes Sitzen oder monotone Bewegungen zu lindern, sondern wirken vor allem durch den gesteigerten Serotoninspiegel stressreduzierend, entspannend und aktivierend. Diese ganzheitliche Wirkung machen Massagen zur idealen Maßnahme der betrieblichen g Gesundheitsförderung.
Ca. 85 Prozent unserer Kunden beteiligen sich an den Kosten oder übernehmen die Kosten für die Mitarbeiter komplett. Häufig nutzen Firmen den Sachbezug mit einer monatlichen Freigrenze über 44€ pro Mitarbeiter. Zudem gibt es die Möglichkeit im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung pro Mitarbeiter und Jahr bis zu 500€ für Gesundheitsmaßnahmen steuerlich abzusetzen. Dies klären Sie am besten mit Ihrer Steuerabteilung oder Lohnbuchhaltung.
Generell gilt der o.g. Betrag für jeden Arbeitnehmer während des gesamten Kalenderjahres. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Kosten der Massage teilen um den Freibetrag nicht zu überschreiten. Bei Überschreitung des Budgets gilt
nur der aufgewandte Mehrbetrag als steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Klausel (§ 3 Nr. 34 EStG) ist auch flexibel gestaltet, sodass im Falle eines unterjährigen Arbeitswechsels der gesamte Betrag dem neuen Mitarbeiter
zur Verfügung steht.
Wissenswertes
Möchten Sie Firmenmassagen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung einsetzen, dürfen Sie die Büromassagen nicht per Gehaltseinzug finanzieren.
Das bedeutet: Die steuerlichen Vorteile von Firmenmassagen können Sie nur nutzen, wenn Sie den Mitarbeitern das volle Gehalt zahlen.
Freiwilliges Weihnachtsgeld bietet eine zusätzliche Möglichkeit Massagen am Arbeitsplatz steuerlich abzusetzen. In vielen Arbeitsverträgen wird das Weihnachtsgeld zusammen mit den weiteren freiwilligen Zahlungen geregelt wird. Sie
sollten hier einen Anwalt zu Rate ziehen, da Sie Weihnachtsgeld nicht einfach ersetzen dürfen, wenn es im Vertrag beziffert ist.
Sollten Sie versuchen Weihnachtsgeld durch Firmenmassagen zu ersetzen, kann es passieren, dass Sie im Falle eines Rechtsstreits beide Leistungen zahlen müssen. Eine Prüfung der Rechtslage ist daher ratsam.